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Modelle im Vergleich

Haus verkaufen und wohnen bleiben: die Modelle im Realitätscheck

Liquidität aus dem Haus lösen und trotzdem bleiben klingt einfach. Wohnrecht, Nießbrauch, Rückmietung und Teilverkauf verteilen Wert, Kosten und Risiken jedoch sehr unterschiedlich.

Von Denny BottVeröffentlicht am 27.08.2026Aktualisiert am 01.09.20266 Min. Lesezeit
Ältere Hauseigentümerin und Berater betrachten den vertrauten Garten ihres Hauses

Das eigene Haus ist häufig der größte Vermögenswert, zugleich aber Lebensmittelpunkt. Wer im Alter Liquidität braucht, möchte deshalb manchmal verkaufen und dennoch wohnen bleiben. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. Sie klingen in der Werbung ähnlich, haben rechtlich und wirtschaftlich aber wenig gemeinsam.

Dieser Ratgeber ordnet Wohnrecht, Nießbrauch, Rückmietung, Leibrente und Teilverkauf ein. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verträge sollten vor der Unterschrift unabhängig geprüft und über die gesamte erwartete Laufzeit gerechnet werden. Eine erste Alternative kann auch der klassische Immobilienverkauf im Ruhestand mit geplantem Umzug sein.

Auszahlungnicht allein vergleichenNutzungswert, Kosten und Laufzeit gehören dazu
SicherheitVertrag + GrundbuchRechte und Rang fachlich prüfen
LangfristigSzenarien rechnenPflege, Auszug und Erbfall mitdenken
Vor dem Modell

Definieren Sie zuerst, welches Problem gelöst werden soll

Benötigen Sie einmalig Kapital, möchten Sie monatliche Einnahmen erhöhen oder vor allem die Verantwortung für Instandhaltung abgeben? Soll das Wohnrecht lebenslang gelten oder nur einige Jahre? Möchten Sie Räume vermieten dürfen? Ohne klare Ziele lässt sich kein Angebot vergleichen.

Erstellen Sie außerdem einen Liquiditätsbedarf und einen Wohnplan für Krankheit, Pflege oder freiwilligen Auszug. Ein lebenslanges Recht kann wertvoll sein, wenn Sie lange bleiben. Wird das Haus nach kurzer Zeit verlassen, hängt viel davon ab, ob das Recht vermietet, abgefunden oder gelöscht werden kann. Diese Szenarien gehören vor Vertragsabschluss auf den Tisch.

Modell 1

Verkauf mit dinglichem Wohnungsrecht

§ 1093 BGB beschreibt das dingliche Wohnungsrecht als Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Das Recht kann im Grundbuch gesichert werden. Umfang, betroffene Räume, Mitbenutzung von Garten oder Garage und Kostentragung müssen im Vertrag präzise geregelt sein.

Das Wohnungsrecht mindert den Wert für den Käufer, weil er das Objekt nicht frei nutzen oder vermieten kann. Die Auszahlung liegt daher regelmäßig unter dem unbelasteten Marktwert. Zu prüfen sind Rang im Grundbuch, Löschung, Ersatz bei Zerstörung, Umzug ins Pflegeheim und die Frage, wer größere Reparaturen trägt.

Modell 2

Nießbrauch ermöglicht regelmäßig auch Vermietung und Erträge

Nach § 1030 BGB kann eine Sache so belastet werden, dass der Berechtigte die Nutzungen ziehen darf. Bei einer Immobilie umfasst das typischerweise nicht nur das eigene Wohnen, sondern auch Vermietung und Mieteinnahmen. Damit ist Nießbrauch wirtschaftlich umfassender als ein reines Wohnungsrecht.

Auch der Nießbrauch reduziert den unbelasteten Immobilienwert. Für seine Bewertung spielen Jahreswert, Laufzeit beziehungsweise statistische Lebenserwartung und weitere Annahmen eine Rolle. Vertraglich sind gewöhnliche und außergewöhnliche Lasten, Versicherung, Modernisierung und steuerliche Pflichten zu klären. Eine individuelle notarielle und steuerliche Beratung ist unverzichtbar.

Modell 3

Voll verkaufen und anschließend zurückmieten

Bei der Rückmietung wird der Käufer vollständiger Eigentümer und schließt mit dem Verkäufer einen Mietvertrag. Der Verkäufer erhält grundsätzlich einen höheren Kaufpreis als bei einem lebenslangen dinglichen Nutzungsrecht, muss dafür aber dauerhaft Miete zahlen. Mietanpassung, Kündigungsschutz, Laufzeit und Instandhaltung entscheiden über die Sicherheit.

Ein normaler Mietvertrag bietet nicht automatisch dieselbe Position wie ein ranggesichertes Wohnrecht. Verkauft der neue Eigentümer später weiter, gilt zwar grundsätzlich Kauf bricht nicht Miete, dennoch bleiben Vertragsdetails und gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten relevant. Rechnen Sie Miete, Nebenkosten und mögliche Erhöhungen über realistische Zeiträume.

Modell 4

Leibrente tauscht einen Teil des Kaufpreises gegen laufende Zahlungen

Bei einer Immobilienleibrente wird die Gegenleistung ganz oder teilweise als wiederkehrende Zahlung gestaltet, häufig verbunden mit Wohnrecht oder Nießbrauch. Die Attraktivität hängt von Einmalzahlung, Rentenhöhe, Laufzeit, Wertsicherung, Absicherung und Bonität des Zahlungsverpflichteten ab.

Eine hohe Monatsrate allein sagt wenig aus. Entscheidend ist, welche Gesamtleistung in verschiedenen Lebensdauerszenarien entsteht und wie Zahlungen abgesichert sind. Auch steuerliche Behandlung und Folgen eines vorzeitigen Auszugs gehören in die Beratung. Angebote sind ohne identische Annahmen kaum vergleichbar.

Modell 5

Beim Teilverkauf bleiben laufende Entgelte und ein späterer Gesamtverkauf

Beim Teilverkauf erwirbt ein Anbieter einen Miteigentumsanteil, während der bisherige Eigentümer das Haus weiter nutzt und dafür ein Nutzungsentgelt zahlt. Später folgt meist der Verkauf der gesamten Immobilie. Die Verträge enthalten zusätzliche Entgelte, Mindestverkaufserlöse und Regelungen zur Instandhaltung – lesen Sie diese Punkte vor der Unterschrift genau.

Der sofort ausgezahlte Anteil ist daher nicht die einzige Kostenposition. Rechnen Sie Nutzungsentgelt, mögliche Anpassungen, Verkaufsentgelte und die Verteilung eines späteren Erlöses. Prüfen Sie auch, wer über Modernisierungen entscheidet und was passiert, wenn Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Eine unabhängige Rechts- und Finanzprüfung ist besonders wichtig.

Bewertung

Vom unbelasteten Marktwert zum Auszahlungsbetrag

Zuerst wird der Marktwert ohne Nutzungsrecht ermittelt. Danach wird bewertet, welchen wirtschaftlichen Nachteil das vorbehaltene Recht für den Käufer hat. Alter allein bestimmt den Abschlag nicht. Umfang, Laufzeit, Vermietbarkeit, Kostenverteilung, Rang und die Verkäuflichkeit des belasteten Objekts wirken zusammen.

Eine Wertermittlung sollte diese Ebenen trennen. Im Schwalm-Eder-Kreis lag der mittlere Kaufpreis freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser 2025 bei 252.898 Euro, doch Lage und Objektmerkmale führen zu erheblichen Abweichungen. Der regionale Marktbericht ist nur der Ausgangspunkt.

Entscheidung

Vergleichen Sie mindestens vier Zahlen und drei Risiken

Notieren Sie unbelasteten Marktwert, sofortige Nettoauszahlung, erwartete laufende Zahlungen und Erlös bei einem späteren Ausstieg. Rechnen Sie mehrere Zeiträume. Daneben stehen das Insolvenz- oder Bonitätsrisiko des Vertragspartners, die rechtliche Sicherheit des Nutzungsrechts und das Risiko unerwarteter Instandhaltung.

Lassen Sie Vertragsentwürfe vor der Beurkundung unabhängig prüfen. Der Notar gestaltet und erläutert den Vertrag neutral, vertritt aber nicht einseitig Ihre wirtschaftlichen Interessen. Steuerberatung klärt mögliche Folgen. Angehörige oder Vertrauenspersonen sollten die Entscheidung kennen, besonders wenn das Modell den späteren Nachlass verändert.

Ältere Eigentümer vergleichen gemeinsam mit einem Berater drei Wohn- und Verkaufsmodelle
Modelle lassen sich nur sinnvoll vergleichen, wenn Auszahlung, laufende Kosten und langfristige Sicherheit auf denselben Annahmen beruhen.
Alternative

Manchmal ist der normale Verkauf mit kleinerem neuen Zuhause die klarere Lösung

Ein klassischer Verkauf zum unbelasteten Marktwert und ein anschließender Umzug schaffen mehr Liquidität, weniger Gebäudeverantwortung und klare Eigentumsverhältnisse. Dagegen stehen Umzug, emotionale Belastung und die Kosten einer neuen Wohnlösung. Auch eine normale Vermietung mit eigenem Umzug bleibt eine Alternative, die zu selten durchgerechnet wird.

Bott Immobilien kann den Verkauf Ihrer Immobilie, den regional erzielbaren Preis und die praktische Vermarktung einschätzen. Die Auswahl eines Verrentungs-, Nutzungs- oder Teilverkaufsmodells bleibt eine rechtliche und finanzielle Entscheidung, die mit unabhängigen Fachleuten geprüft werden sollte. Wie ein solcher Verkauf Schritt für Schritt abläuft, steht im Ablauf des Hausverkaufs.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Verkaufen und Wohnenbleiben

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Das Wohnungsrecht erlaubt die vertraglich bestimmte Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als Wohnung. Nießbrauch umfasst regelmäßig weitergehende Nutzungen, insbesondere auch Vermietung und Mieteinnahmen. Umfang, Kosten und Rang ergeben sich aus Vertrag und Grundbucheintrag. Welches Recht passt, sollte nach persönlichem Wohnziel, benötigter Liquidität und möglichem späterem Auszug entschieden werden.

Erhalte ich trotz Wohnrecht den vollen Marktwert?

Regelmäßig nein. Das vorbehaltene Wohnrecht schränkt Nutzung und Verkäuflichkeit für den Käufer ein und besitzt deshalb einen wirtschaftlichen Wert. Ausgangspunkt ist der unbelastete Marktwert des Hauses; davon wird der Wert des Rechts unter individuellen Annahmen abgeleitet. Alter allein bestimmt den Abschlag nicht.

Ist Rückmietung sicherer als ein Wohnrecht?

Nicht pauschal. Ein Mietvertrag und ein dinglich gesichertes Wohnrecht bieten unterschiedliche Schutzmechanismen, Kosten und Flexibilität. Bei der Rückmietung sind Miete, Erhöhungen und Kündigungsregeln wichtig; beim Wohnrecht zählen Umfang, Rang und Kostentragung. Beide Modelle sollten rechtlich geprüft und über mehrere Laufzeiten wirtschaftlich verglichen werden.

Wer bezahlt Reparaturen nach dem Verkauf?

Das hängt vollständig vom gewählten Modell und der Vertragsgestaltung ab. Bei Wohnrecht oder Nießbrauch sollten gewöhnliche Unterhaltung, größere Gebäudemaßnahmen, Versicherung, öffentliche Lasten und Modernisierungen ausdrücklich verteilt werden. Unklare Formulierungen können später teuer werden. Eine reine Aussage wie „Sie dürfen lebenslang bleiben“ beantwortet die Kostenfrage nicht.

Was passiert beim Umzug ins Pflegeheim?

Der Vertrag sollte regeln, ob das Nutzungsrecht fortbesteht, vermietet, abgefunden oder gelöscht werden kann und wer weiterhin Kosten trägt. Ein dauerhaft ungenutztes Wohnrecht kann wirtschaftlich nachteilig sein, während Nießbrauch möglicherweise Vermietung erlaubt. Dieses Szenario gehört vor der Beurkundung in die rechtliche und finanzielle Prüfung.

Erstellt Bott Immobilien Verträge für diese Modelle?

Nein. Bott Immobilien kann den unbelasteten Marktwert, den klassischen Verkauf und die regionale Nachfrage einordnen. Die rechtliche Gestaltung übernimmt das Notariat, eine einseitige Vertragsprüfung die Rechtsberatung und steuerliche Fragen die Steuerberatung. Für einen Vergleich mit einem normalen Verkauf können Sie zunächst über Verkaufen im Ruhestand Kontakt aufnehmen.

Nachvollziehbar

Quellen

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Ihre Möglichkeiten

Vergleichen wir zuerst den normalen Marktwert und die Alternativen

Eine klare Werteinschätzung zeigt, wie viel Liquidität ein unbelasteter Verkauf schaffen könnte. Danach lassen sich Nutzungsmodelle ehrlich dagegen rechnen.

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