Immobilie verkaufen Wertermittlung Anlässe Ratgeber Über uns Jetzt anfragen
Steuern & Kosten

Haus verkaufen trotz laufender Finanzierung

Ein laufender Kredit verhindert den Verkauf nicht. Entscheidend sind Restschuld, Grundschuld, Vertragsbedingungen und die rechtzeitige Abstimmung mit Bank und Notariat.

Von Denny BottVeröffentlicht am 27.08.2026Aktualisiert am 01.09.20267 Min. Lesezeit
Eigentümer und Immobilienberater besprechen den Hausverkauf bei laufender Finanzierung

Viele Häuser werden verkauft, obwohl das Immobiliendarlehen noch läuft und eine Grundschuld im Grundbuch steht. Das ist kein Ausnahmefall. Die Finanzierung muss jedoch in den Zahlungs- und Notarablauf eingebaut werden, damit Käufer lastenfreies Eigentum erhalten und die Bank ihre Sicherheit erst nach Ausgleich der gesicherten Forderung freigibt.

Dieser Beitrag erklärt die üblichen Wege und die Fragen, die Sie vor dem Hausverkauf mit Ihrem Kreditinstitut klären sollten. Er ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechts- oder Finanzberatung. Verbindliche Beträge und Möglichkeiten ergeben sich nur aus Ihrem Darlehensvertrag und der Auskunft Ihrer Bank.

Verkaufmöglichauch bei laufendem Darlehen
Früh klärenRestschuldplus mögliche Ablösekosten zum Stichtag
Abwicklungüber NotariatKaufpreis und Lastenfreistellung verzahnen
Ausgangslage

Darlehen und Grundschuld sind zwei verschiedene Dinge

Der Darlehensvertrag regelt Ihre Schuld gegenüber der Bank. Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht. Selbst wenn ein Kredit teilweise oder vollständig getilgt wurde, verschwindet die Grundschuld nicht automatisch. Beim Verkauf muss geklärt werden, welche Belastungen der Käufer übernimmt und welche gelöscht werden.

In einem üblichen Verkauf soll das Objekt lastenfrei übergehen, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird. Das Notariat fordert dafür Löschungsunterlagen bei der Bank an. Diese gibt sie regelmäßig nur unter Auflagen heraus, etwa wenn ein bestimmter Teil des Kaufpreises direkt an sie fließt. Der übrige Kaufpreis wird anschließend an den Verkäufer gezahlt.

Weg 1

Restschuld aus dem Kaufpreis ablösen

Der häufigste Weg ist die vollständige Ablösung des Darlehens aus dem Kaufpreis. Vor der Vermarktung sollten Sie eine aktuelle Restschuld und eine unverbindliche Ablöseberechnung anfordern. Für die notarielle Abwicklung stellt die Bank später einen stichtagsbezogenen Betrag und die Bedingungen für die Löschung bereit.

Liegt der Nettoverkaufserlös nach Kosten oberhalb der Restschuld, verbleibt der Überschuss bei Ihnen. Reicht der Kaufpreis nicht, muss die Differenz anderweitig gedeckt und mit der Bank abgestimmt werden. Deshalb gehört die Finanzierung neben der realistischen Wertermittlung zu den ersten Prüfungen.

Weg 2

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, nicht pauschal annehmen

Bei einem fest verzinsten Darlehen kann die vorzeitige Rückzahlung einen wirtschaftlichen Schaden der Bank auslösen. § 490 BGB nennt ausdrücklich den Bedarf an einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Grundstücks als mögliches berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Kündigung, verbindet dies aber grundsätzlich mit Ersatz des entstehenden Schadens. Bei Verbraucherdarlehen setzt § 502 BGB zusätzliche Grenzen und Ausnahmen.

Ob und in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt unter anderem von Vertrag, Zinsbindung, Restlaufzeit, Zahlungsplan und gesetzlichen Kündigungsrechten ab. Verlassen Sie sich nicht auf eine Überschlagsrechnung. Fordern Sie eine schriftliche Berechnung an und lassen Sie diese bei Zweifeln fachlich prüfen.

Die häufig genannte Grenze von einem Prozent gilt nach § 502 Absatz 3 BGB für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht pauschal für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Gerade bei einer Immobilienfinanzierung darf deshalb nicht mit dieser Faustformel gerechnet werden. Prüfen Sie stattdessen Vertrag, Kündigungsrecht und konkrete Bankberechnung.

Weg 3

Darlehen auf eine neue Immobilie übertragen

Wenn Sie zeitnah eine andere Immobilie kaufen, kommt manchmal ein Pfandtausch oder Sicherheitentausch infrage. Das bestehende Darlehen läuft dann weiter, während die Bank eine neue geeignete Sicherheit erhält. Einen Anspruch darauf gibt es regelmäßig nicht. Die Bank prüft Wert, Rang, Finanzierung und zeitliche Abstimmung neu.

Dieser Weg kann interessant sein, wenn der bestehende Zinssatz günstig ist. Praktisch müssen Verkauf, neuer Kauf und Grundbuchabwicklung eng koordiniert werden. Zwischenfinanzierung, zusätzliche Sicherheiten oder ein zeitlicher Puffer können notwendig werden. Besprechen Sie das Modell mit der Bank, bevor Kauf- oder Verkaufstermine verbindlich festgelegt werden.

Weg 4

Kreditübernahme durch den Käufer bleibt eine Ausnahme

Theoretisch kann ein Käufer in eine bestehende Finanzierung eintreten. Dazu müssen Verkäufer, Käufer und Bank zustimmen. Das Kreditinstitut prüft die Bonität des Käufers und entscheidet, ob es den Schuldnerwechsel akzeptiert. Der Käufer muss zudem Konditionen und Restlaufzeit übernehmen wollen.

In der Praxis ist das seltener als die Ablösung, weil Kaufpreis, Eigenkapital und Finanzierungswünsche genau passen müssen. Eine im Grundbuch bleibende Grundschuld bedeutet außerdem nicht automatisch, dass der Käufer auch die persönliche Darlehensschuld übernimmt. Beide Ebenen müssen vertraglich eindeutig geregelt sein.

Verkaufserlös

So rechnen Sie vor dem Verkaufsstart

Stellen Sie dem realistischen Kaufpreis die Restschuld zum geplanten Übergabetermin, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und sonstige Verkaufskosten gegenüber. Berücksichtigen Sie außerdem, dass Kaufpreisfälligkeit und Übergabe nicht unmittelbar am Tag der Beurkundung stattfinden. Der genaue Zeitplan hängt von Vormerkung, Löschungsunterlagen und weiteren Fälligkeitsvoraussetzungen ab.

Für den Schwalm-Eder-Kreis lag der amtliche mittlere Kaufpreis freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser im Vertragsjahr 2025 bei 252.898 Euro aus 287 Fällen. Dieser Wert ist keine Prognose für Ihr Haus, zeigt aber, warum eine individuelle Preisspanne nötig ist. Details finden Sie im regionalen Marktbericht.

Hände vergleichen Darlehensunterlagen, Grundriss und Hausschlüssel
Restschuld, mögliche Ablösekosten und realistischer Verkaufserlös gehören in dieselbe Rechnung.
Vorbereitung

Diese Fragen gehören ins Bankgespräch

Bitten Sie um Restschuld, Ende der Sollzinsbindung, mögliche Kündigungstermine, Ablösebetrag und Voraussetzungen für die Pfandfreigabe. Fragen Sie auch nach Pfandtausch, falls eine Ersatzimmobilie geplant ist. Alle Zahlen brauchen einen Bezugsstichtag, weil Zinsen und Tilgungen weiterlaufen.

Teilen Sie der Bank noch keinen verbindlichen Übergabetermin mit, bevor der Verkaufsablauf steht. Umgekehrt sollte die Finanzierung nicht erst nach Annahme eines Kaufangebots geprüft werden. Eine klare Ausgangslage stärkt Ihre Verhandlungsfähigkeit und verhindert, dass ein rechnerisch guter Kaufpreis Ihre Verpflichtungen nicht deckt.

  • Restschuld und Ablösebetrag zum Zieltermin
  • Ende der Zinsbindung und gesetzliche Kündigungsrechte
  • mögliche Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bedingungen für Löschung oder Pfandtausch
  • Bearbeitungszeit für Löschungsunterlagen
Sichere Abwicklung

Wie Notariat und Bank die Zahlung koordinieren

Nach der Beurkundung holt das Notariat notwendige Erklärungen ein und sorgt für die Eigentumsübertragungsvormerkung. Sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Käufer die Fälligkeitsmitteilung. Bei einer abzulösenden Finanzierung wird der geschuldete Teil typischerweise direkt an die Bank gezahlt.

Erst wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt und die Zahlung nachgewiesen sind, wird die Eigentumsumschreibung weiterbetrieben. Der genaue Vertragstext und die rechtliche Gestaltung gehören in die Hände des Notariats. Wir sorgen im Verkaufsprozess dafür, dass Objektunterlagen, Bankkontakt und Terminplanung früh zusammenpassen.

Häufige Stolpersteine

Was Eigentümer vermeiden sollten

Problematisch sind ein Angebotspreis ohne belastbare Bewertung, eine nur geschätzte Restschuld und die Annahme, eine eingetragene Grundschuld zeige den aktuell offenen Kredit. Ebenso riskant ist es, einen Ersatzkauf fest zu vereinbaren, bevor Bank und Verkaufszeitplan geklärt sind.

Starten Sie mit Zahlen und Dokumenten. Eine erste Einschätzung Ihres Hauses, die schriftliche Bankauskunft und eine vollständige Unterlagenakte schaffen die Basis. Danach kann eine Vermarktungsstrategie entwickelt werden, die nicht nur den Preis, sondern auch Ihren zeitlichen und finanziellen Rahmen berücksichtigt. Wie sich Bankgespräch, Notartermin und Übergabe zeitlich einfügen, zeigt der Ablauf des Hausverkaufs.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Hausverkauf mit Kredit

Kann ich ein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Üblicherweise wird die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst und die Grundschuld nach den Vorgaben der Bank gelöscht. Vor der Vermarktung sollten Sie Ablösebetrag, mögliche Zusatzkosten und den realistischen Hauswert kennen. Eine Wertermittlung zeigt, ob der erwartbare Erlös zur Finanzierungssituation passt; Pfandtausch oder Kreditübernahme erfordern zusätzlich die Zustimmung der Bank.

Wie erfahre ich die genaue Restschuld?

Fordern Sie bei Ihrem Kreditinstitut eine aktuelle Restschuld und eine unverbindliche Ablöseberechnung zu einem konkreten Stichtag an. Der Grundschuldbetrag im Grundbuch ist nicht mit der offenen Darlehensschuld gleichzusetzen. Fragen Sie zugleich nach Bearbeitungszeit, Löschungsbedingungen und möglichen Kosten, damit der spätere Notarvollzug nicht durch fehlende Bankunterlagen verzögert wird.

Fällt immer eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nein. Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, hängt von Darlehensvertrag, Zinsbindung, Zeitpunkt, gesetzlichen Kündigungsrechten und der konkreten Bankberechnung ab. Fordern Sie eine schriftliche Berechnung an und lassen Sie sie bei Zweifeln fachlich prüfen. Ein Makler kann den voraussichtlichen Verkaufserlös einordnen, aber nicht die verbindliche Darlehensabrechnung der Bank ersetzen.

Was passiert, wenn der Kaufpreis niedriger als die Restschuld ist?

Dann reicht der Verkaufserlös nicht für die vollständige Ablösung des Darlehens. Die Differenz muss aus eigenen Mitteln gedeckt oder mit der Bank neu geregelt werden. Ohne Freigabe der Sicherheit ist ein üblicher lastenfreier Verkauf gefährdet. Deshalb sollten Restschuld und realistische Verkaufsspanne verglichen werden, bevor ein Angebotspreis veröffentlicht wird.

Kann ich meinen günstigen Kredit für ein neues Haus behalten?

Möglicherweise kommt ein Pfandtausch infrage. Dabei bleibt das Darlehen bestehen, während die Bank eine neue Immobilie als Sicherheit akzeptiert. Die Bank muss zustimmen und prüft Wert, Rang, Bonität und zeitliche Abstimmung. Klären Sie diese Möglichkeit vor einem verbindlichen Ersatzkauf, weil Zwischenfinanzierung oder zusätzliche Sicherheiten notwendig werden können.

Wer löscht die Grundschuld?

Das Notariat koordiniert die Löschungsunterlagen und den Grundbuchvollzug. Die Bank gibt ihre Sicherheit regelmäßig erst frei, wenn die gesicherte Forderung entsprechend ihrer Ablösemitteilung ausgeglichen wird. Ein Teil des Kaufpreises kann deshalb direkt an die Bank gezahlt werden. Die genaue Zahlungsaufteilung steht in der notariellen Fälligkeitsmitteilung.

Nachvollziehbar

Quellen

Weiterlesen

Passend dazu

Finanzierter Verkauf

Klären wir Wert, Zeitplan und nächste Schritte

Mit einer realistischen Preiseinschätzung und den richtigen Bankauskünften lässt sich der Verkauf verlässlich vorbereiten.

Verkauf anfragen Hauswert einschätzen
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Sie möchten Ihre Ausgangslage persönlich einordnen? Wir schauen gemeinsam auf die nächsten sinnvollen Schritte.

Bott Immobilien · Rotdornweg 3 · 34587 Felsberg

Anrufen WhatsApp E‑Mail