Wie lange dauert ein Hausverkauf im Schwalm-Eder-Kreis?
Rechnen Sie vom ersten Gespräch bis zum Geldeingang mit vier bis acht Monaten. Die Unterlagenbeschaffung braucht zwei bis drei Wochen, die Vermarktung je nach Gemeinde zwei bis acht Wochen, und nach der Beurkundung vergehen noch einmal vier bis acht Wochen, bis der Kaufpreis fällig wird.
Deutlich schneller geht es, wenn die Unterlagen vollständig sind und der Preis von Anfang an stimmt: Unser zügigster Verkauf war nach vier Wochen abgewickelt. Umgekehrt verlängert nichts einen Verkauf so zuverlässig wie ein zu hoher Startpreis.
Was ist mein Haus im Schwalm-Eder-Kreis wert?
Der Kreisdurchschnitt lag im Vertragsjahr 2025 bei 252.898 Euro, ermittelt aus 287 Verkäufen freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Ihr Haus ist diese Zahl nur ein Rahmen: Zwischen Edermünde mit 339.486 Euro und Malsfeld mit 186.800 Euro liegen 152.686 Euro.
Was zählt, sind Gemeinde, Mikrolage, Zustand, Wohnfläche, Baujahr und Energiestandard. Die Werte aller 27 Gemeinden stehen im Marktbericht für den Schwalm-Eder-Kreis, die Einordnung für Ihr Objekt kommt aus dem Ortstermin.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Bei jedem Objekt: bemaßte Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Zeichnungen und Schnitte, Lageplan, Flurkarte, Kubaturberechnung, Baulastenauskunft, ein höchstens drei Monate alter Grundbuchauszug, der Nachweis der Gebäudeversicherung, eine chronologische Aufstellung der Modernisierungen, die Baubeschreibung und der Energieausweis.
Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan und Versammlungsprotokolle hinzu. Das Grundbuch führt das zuständige Amtsgericht, Flurkarte und Liegenschaftsdaten kommen vom Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), die Bauakte von Stadt oder Gemeinde. Parallel angefragt sind zwei bis drei Wochen realistisch. Wir übernehmen die Beschaffung, wenn Sie möchten.
Was kostet der Verkauf mit Makler?
Einen Einheitssatz gibt es nicht. Beim Einfamilienhaus ist in Hessen häufig eine Teilung mit je 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Seite anzutreffen; je nach Objekt kann eine einseitige Verkäuferprovision besser passen. Wird ein Makler für beide Seiten tätig, darf er sich die Vergütung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern nach § 656c BGB nur in gleicher Höhe versprechen lassen.
Das Modell legen wir vor der Beauftragung gemeinsam und schriftlich fest. Enthalten sind Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Aufbereitung, Fotos, 3D-Rundgang, Drohnenaufnahmen, Besichtigungen, Käuferprüfung und die Begleitung bis zur Schlüsselübergabe.
In welchen Orten sind Sie im Kreis tätig?
Im ganzen Kreis. Eigene Ortsseiten mit Marktdaten und Referenzen haben wir für Felsberg, Melsungen, Fritzlar, Borken, Gudensberg, Homberg (Efze) und Wabern.
Für die übrigen Gemeinden liegen uns die amtlichen Kaufpreisdaten ebenso vor. Unser Sitz ist Felsberg, von dort ist jede Gemeinde des Kreises in überschaubarer Fahrzeit erreichbar.
Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?
Bei einer selbst bewohnten Immobilie fällt in aller Regel keine Spekulationssteuer an, wenn Sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Bei vermieteten oder erst kürzlich erworbenen Objekten greift die Zehnjahresfrist des § 23 EStG.
Ob und wie viel anfällt, entscheidet der Einzelfall. Die Grundzüge stehen unter Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf; verbindlich auskunftsfähig ist Ihr Steuerberater. Klären Sie es vor dem Inserat, nicht nach dem Notartermin.
Was ist bei einer geerbten Immobilie zu beachten?
Vor allem eines: Die Erbfolge muss nachgewiesen sein. Ohne Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll lässt sich das Grundbuch nicht berichtigen und die Immobilie nicht verkaufen. Bei mehreren Erben entscheidet die Gemeinschaft grundsätzlich gemeinsam.
Ist das geklärt, läuft der Verkauf wie jeder andere. Steuerlich zählen die Freibeträge der Erbschaftsteuer und die Spekulationsfrist, die vom Erblasser übernommen wird. Der Einstieg dazu steht unter Immobilie geerbt und verkaufen.
Kann ich auch ohne Makler verkaufen?
Rechtlich ohne Weiteres. Sie übernehmen dann Bewertung, Unterlagen, Exposé, Portale, Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Abstimmung mit Notar und Banken selbst, und Sie tragen das Risiko, wenn der Preis nicht stimmt.
Naheliegend ist der Weg, wenn Käufer und Preis bereits feststehen, etwa innerhalb der Familie. In allen anderen Fällen entscheidet sich die Rechnung nicht an der Provision, sondern am erzielten Preis und daran, ob der Verkauf im ersten Anlauf hält.